Kleinstunternehmen braucht das Land

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Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum zur Förderung im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20"

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) fördert Projekte zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20". Da das Programm verlängert wurde, können auch noch im Jahr 2021 Projektanträge beim BMDW eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen müssen Projekte erfüllen und wer kann einreichen?

  • Projekte müssen zur Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit Unternehmen anderer Sektoren im ländlichen Raum beitragen.
  • Kooperationen von zumindest drei Kleinstunternehmen (juristische Personen), Personengesellschaften und -vereinigungen können um eine Förderung ansuchen. 

In welchem Ausmaß sind Projekte förderbar?

  • Projektvolumen von 30.000 bis 100.000 Euro.
  • 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten werden gefördert.
  • 30 Prozent sind von dem/der Projektträger/in selbst aufzubringen

Welche Fristen gilt es zu beachten?

  • Einreichfrist ist der 20. Juni 2021 (beim BMDW einlangend!)
  • Förderentscheidung wird im Juli 2021 getroffen
  • Ergebnis des Auswahlverfahrens (Zu- oder Absage) wird AntragstellerInnen schriftlich mitgeteilt

Wie kann eingereicht werden?

per Mail oder Post an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Abteilung II/4 - KMU
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: kmu(at)bmdw.gv.at

Nähere Informationen zur Einreichung finden sie hier.