Das UNESCO Welterbe

Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Die Welterbekonvention wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossen, um jenes natürliche und kulturelle Erbe auszuwählen und in einer Liste des Welterbes zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren.

Mit Stand Januar 2019 sind 1.092 Stätten in 167 Ländern durch die Welterbekonvention geschützt. Die tagesaktuellen Zahlen und eine Übersicht findet man hier.

Die Kulturlandschaft im Sinn der Welterbekonvention

Die Wachau ist in der Kategorie "Kulturlandschaft" in die Liste des Welterbes eingetragen und damit Teil des Weltkulturerbes. Sie wird im Sinn der Richtlinien als fortbestehende Landschaft gesehen, welche nach wie vor von einer Kultur geprägt wird und ihre traditionelle Lebensweise fortführt. Kultur und Landschaft beeinflussen einander nach wie vor und tragen das Ihre zur laufenden Entwicklung der Landschaft bei.

Österreich und die Welterbekonvention

Österreich trat der Konvention 1992 bei. Seitdem wurden 10 Stätten in die Welterbeliste aufgenommen. Verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der UNESCO-Welterbekonvention ist das Bundeskanzleramt. Unterstützung erhält es dabei von der Österreichischen UNESCO-Kommission sowie der Kulturabteilung des Landes Niederösterreich. Eine wesentliche fachliche Beratungsfunktion kommt ICOMOS zu, einer internationalen Vereinigung von Experten aus dem Bereich Kulturgüterschutz.

Die Eintragung der Kulturlandschaft Wachau in die Liste des Welterbes und die Konsequenzen

Nach Informationsveranstaltungen für die lokale Bevölkerung wurde von allen Wachaugemeinden einstimmig das "Europadiplomgebiet Wachau", erweitert um die Altstadt von Krems und um das Stift Göttweig, als zukünftiges Welterbe eingereicht. Am 30.11.2000 wurde von der UNESCO-Kommission in Cairns beschlossen, die Wachau in die Liste des Weltkulturerbes einzutragen.

Für den Arbeitskreis Wachau wurde mit der Eintragung der Wachau in die Liste des Weltkulturerbes ein Höhepunkt im damals nahezu 30-jährigen Bestehen erreicht. Der Schutz der Wachau vor großtechnischen und sonstigen substantiellen Eingriffen ist zur Sache der internationalen Staatengemeinschaft geworden.

Henry Cleere, als internationaler Experte der ICOMOS mit Fragen des Welterbes befasst, meint zu den Voraussetzungen einer "fortbestehenden Landschaft": "Eine Landschaft, die zum Zeitpunkt ihrer Eintragung in die Welterbeliste in ihrem damaligen Zustand "eingefroren" ist, kann logischerweise gar keine "fortbestehende Landschaft" sein." Daraus folgt, dass eine Auszeichnung als Welterbe gelebt werden muss. Eine Eintragung in die Liste des Welterbes ist mit keinerlei Gesetzes- oder Verordnungscharakter verbunden, es werden keine neuen Kompetenzen eingeführt. Das bisherige Regelwerk auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene bleibt vollinhaltlich aufrecht.