Rossatz-Arnsdorf © Daniela Matejschek
Beispiel für einen Wachauzonenplan © DI Christa Schmid
Rossatz-Arnsdorf © Daniela Matejschek

Die Erarbeitung eines differenzierten Schutzzonenprogramms

Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme der Wachau in die Liste der UNESCO-Welterbestätten bildete der bedeutende historische Baubestand, der die behutsam in die Kulturlandschaft eingefügten und natürlich gewachsenen Siedlungen prägt. Um das Fortbestehen dieses baukulturellen Erbes weiterhin sicherstellen zu können, wandten sich die Wachaugemeinden an die Baudirektion und Kulturabteilung des Landes NÖ mit dem Ersuchen, ein „wirksames Instrument“ dafür zu erarbeiten. Eine Expertengruppe des Landes, unterstützt durch Vertreter des Bundesdenkmalamtes, erarbeitete seither gemeinsam mit den Gemeinden und Liegenschaftseigentümern ein differenziertes Schutzzonenprogramm – die „Wachauzonen“.

Einstufung des Schutzbestandes und Bebauungsbestimmungen

Im Zuge flächendeckender Begehungen im Bereich der historischen Altortgebiete wird dabei der Baubestand durch eine Kommission bewertet und in eine der vier Kategorien eingestuft:

Kategorie I –   Denkmalschutz
Kategorie II – erhaltenswürdig
Kategorie III – ortsbildprägend
Kategorie IV – sonstige Objekte und Bereiche der Wachauzonen

Aus der Zuordnung der Objekte zu einer Kategorie ergibt sich ein an den Baubestand angepasstes Netz kleinteiliger Schutzzonen. Ergänzend zu den Vorgaben in den Bebauungsplänen werden Bebauungsbestimmungen erarbeitet, in denen auf die einzelnen Kategorien abgestimmte Regelungen formuliert werden. Die Bandbreite der Bestimmungen reicht von Vorgaben zu Anordnung, Ausformung und Ausgestaltung von Gebäuden sowie baulicher Anlagen bis hin zum Abbruchverbot erhaltenswerter Gebäude.

Die unter Berücksichtigung der Besonderheiten jeder einzelnen Katastralgemeinde in allen Gemeinden künftig möglichst gleich lautenden Bebauungsbestimmungen sollen den Erhalt der charakteristischen Formensprache und das typische Erscheinungsbild der schützenswerten Ortsbereiche sichern. Gleichzeitig gilt es, die Bestimmungen so zu formulieren, dass zeitgemäßge Wohn- und Arbeitsstandards im UNESCO-Weltkulturerbe möglich bleiben. Die Herausforderung liegt somit darin, eine Balance zwischen dem Bewahren historischer Bausubstanz und einem zeitgemäßen Neu- Zu- oder Ausbauen zu finden.

Bisherige Umsetzung der Wachauzonen

Bislang wurden die Wachauzonen in den Gemeinden Dürnstein, Rossatz-Arnsdorf, Mautern und Bergern im Dunkelsteinerwald umgesetzt. In Vorbereitung befinden sich diese derzeit in Aggsbach-Markt, Krems und Spitz. Dort wurden mit einem LEADER-Projekt auch die Vorarbeiten für die Implenetierung im Bebauungsplan geschaffen. Interesse daran bekundeten zuletzt auch zwei weitere Wachaugemeinden.

Ziel und Vorgabe des Managementplans ist es, dieses Schutzzonenmodell in allen Wachaugemeinden zu etablieren. Die Wachauzonen sind ein erprobtes Instrument zum Schutz der historischen Bauwerke. Für die Sicherstellung welterbeverträglichen Bauens braucht es aber zusätzliche Instrumente, wie das "Leitbild Bauen im Welterbe Wachau". Eine im Sinne der UNESCO nachhaltige Sicherung von historischer Kulturlandschaft, des Ortsbildes und der Siedlungsstruktur wird dann möglich sein, wenn diese Instrumente Akzeptanz in der Bevölkerung finden und im Einvernehmen mit den Wachauerinnen und Wauchauern umgesetzt werden.

Autor: Peter Aichinger-Rosenberger, Amtssachverständiger des Landes NÖ für baukulturelle Angelegenheiten und UNESCO-Weltkulturerbe