Wachauzonen

Entwicklung der Wachauzonen © Arbeitskreis Wachau

Wachauzonen ermöglichen den Gemeinden, durch Verordnung eines Bebauungsplanes präziser als mit herkömmlichen Methoden die mögliche Bebauung in historisch wertvollen Siedlungsbereichen festzulegen. Das Konzept der Wachauzonen ist deshalb eines der zentralen Elemente zur Bewahrung der wachautypischen Baukultur im Welterbe.

Grundsätzlich ist im Rahmen von Bebauungsplänen nur die Ausweisung von einigen Grundparametern zur Definition der möglichen Bebauung erlaubt. Ebenso erlaubt der sogenannte Ortsbildparagraph (§ 56 der NÖ Bauordnung) den BürgermeisterInnen als Baubehörde 1. Instanz nur in einem gewissen Rahmen eine Vorschreibung der Gestaltung von Bauwerken.

§§ 30 und 31 des NÖ Raumordnungsgesetzes erlauben jedoch, im baukünstlerisch oder historisch erhaltungswürdigen Baubestand Schutzzonen zu verordnen, in denen dann für bestimmte Bauvorhaben die anzuwendende Bauform und Technologie vorgeschrieben werden kann.

Dieses Konzept wurde zuerst in einigen Städten im Wiener Südraum (z.B. Baden oder Bad Vöslau) entwickelt und im Rahmen eines Pilotprojekts in der Wachau erstmals in den ländlichen Raum in Niederösterreich übertragen. Um das Konzept griffig zu benennen, wurden die Schutzzonen in der Wachau als „Wachauzonen“ tituliert.

Die Vorgangsweise ist jeweils die, dass zuerst ein entsprechender baukünstlerisch oder historisch erhaltungswürdiger Baubestand in der jeweiligen Ortschaft definiert werden muss. Dies geschieht durch eine Begehung unter Beteiligung der Wachauzonenpartner (Gebietsbauamt Krems, Landesbaudirektion, Bundesdenkmalamt). Aufbauend auf diesen Begehungen wird dann ein Bebauungsplan ausgearbeitet, der auf einer generellen Kategorisierung in vier Kategorien basiert und teilweise bis zur Einzelparzelle konkrete Vorgaben für eine künftige Bebauung festlegt.

Das Konzept wurde in vier Pilotgemeinden der Wachau (Rossatz-Arnsdorf, Dürnstein, Mautern, Bergern im Dunkelsteinerwald) ausgetestet und optimiert. Im Managementplan für das Welterbe Wachau bekennen sich alle Wachaugemeinden dazu, mittelfristig die Möglichkeit der Umsetzung von Wachauzonen zu prüfen.