Nach einem strengen Prüfungsverfahren verleiht der Europarat zu Straßburg das Diplom an Gebiete von internationaler Bedeutung für die Dauer von fünf Jahren. Nach diesen fünf Jahren ist die Wiederverleihung an das positive Gutachten eines vom Europarat bestellten unabhängigen Experten gebunden.
Es wird nicht nur von der Wachau bedauert, dass diese fünfjährlichen Visitationen in Zukunft aus Kostengründen nur mehr nach einem Zeitraum von 10 Jahren stattfinden sollen. Daher wird die Auszeichnung auch seit 2009 immer für 10 Jahre verliehen. Dadurch steigt auch die Bedeutung der jährlichen Berichte an den Europarat.
Die Einreichung der Kulturlandschaft Wachau
Schon 1975 stellte der Arbeitskreis zum Schutz der Wachau an die Österreichische Bundesregierung und das Bundesland Niederösterreich den Antrag zur Bewerbung um das Europadiplom. Die endgültige Verleihung fand jedoch erst 19 Jahre danach statt. Erst nach Abwehr der Bestrebungen, ein Donaukraftwerk in der Wachau zu errichten und der Überwindung aller sonstigen Widerstände (z.B. der Schiffswirtschaft) verlieh der Europarat nach einer genauen Prüfung schließlich im Jahr 1994 die ersehnte Auszeichnung mit dem Ziel, den Schutz der Landschaft zu gewährleisten und die Lebensräume für Fauna und Flora zu erhalten.
Es war dies erst die zweite Verleihung eines solchen Diploms in Österreich, nach der Auszeichnung der Krimmler Wasserfälle im Jahr 1967. Inzwischen hat der Nationalpark Thayatal im Jahr 2003 als dritte Region die Auszeichnung erhalten. Insgesamt sind europaweit nach wie vor nicht mehr als knapp 70 Objekte in dieser exklusiven Liste enthalten. In Entwicklung und Veränderung begriffene Kulturlandschaften wie die Wachau stellen dabei immer noch eine absolute Ausnahme dar. 1999 und 2004 wurde das Europadiplom jeweils auf die Dauer von fünf Jahren wiederverliehen, 2009 auf weitere 10 Jahre. Die Gewährung des Diploms ist mit einer einzigen Bedingung versehen: Pläne zur Errichtung eines Kraftwerkes in der Wachau dürfen nicht mehr aktiviert werden. Daneben bestehen eine Reihe von Empfehlungen als Aufgabe für die kommende Unterschutzstellungsperiode.