Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) fördert Projekte zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20". Da das Programm verlängert wurde, können auch noch im Jahr 2021 Projektanträge beim BMDW eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen müssen Projekte erfüllen und wer kann einreichen?
- Projekte müssen zur Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit Unternehmen anderer Sektoren im ländlichen Raum beitragen.
- Kooperationen von zumindest drei Kleinstunternehmen (juristische Personen), Personengesellschaften und -vereinigungen können um eine Förderung ansuchen.
In welchem Ausmaß sind Projekte förderbar?
- Projektvolumen von 30.000 bis 100.000 Euro.
- 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten werden gefördert.
- 30 Prozent sind von dem/der Projektträger/in selbst aufzubringen
Welche Fristen gilt es zu beachten?
- Einreichfrist ist der 20. Juni 2021 (beim BMDW einlangend!)
- Förderentscheidung wird im Juli 2021 getroffen
- Ergebnis des Auswahlverfahrens (Zu- oder Absage) wird AntragstellerInnen schriftlich mitgeteilt
Wie kann eingereicht werden?
per Mail oder Post an:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Abteilung II/4 - KMU
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: kmu(at)bmdw.gv.at
Nähere Informationen zur Einreichung finden sie hier.